Gründe für einen Immobilienverkauf gibt es viele

Umzug

Ob beruflich oder aus privaten Gründen - im Durchschnitt zieht jeder Deutsche rund 4,5 Mal in seinem Leben um.

Immobilienbesitzer stehen dann vor der Überlegung, zu verkaufen oder vielleicht doch zu vermieten?

Ist der Umzug nur temporär, kann es sinnvoller sein, die Immobilie vorübergehend zu vermieten, wenn man vorhat, später wieder einzuziehen.

Ist der Ortswechsel dauerhafter Natur, kann beides Vor- und Nachteile haben. 

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Bei einer Vermietung sollten Sie sorgfältig kalkulieren, ob die zu erwartenden Mieteinnahmen die Kosten decken. Denn als Vermieter können Sie zwar einen Großteil der Nebenkosten auf den Mieter umlegen, für Instandhaltung  und Schäden müssen aber Sie aufkommen. Es sollte also eine entsprechende Instandhaltungsrücklage für die Immobilie vorhanden sein. 

Das Kapital aus dem Verkauf kann eingesetzt werden, um mögliche Darlehen zu tilgen oder dient als Eigenkapital für den Erwerb einer neuen Immobilie am neuen Wohnort.

Gerne gehen wir mit Ihnen die Optionen durch und ermitteln einen möglichen Verkaufspreis. 

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Alter

Viele Eigenheimbesitzer spielen mit steigendem Lebensalter mit dem Gedanken, ihre Immobilie zu verkaufen. 

Die Kinder sind schon länger aus dem Haus, Zimmer stehen vielleicht leer, Treppensteigen wird mühsamer und die Haus- und Gartenarbeit fällt auch zunehmend schwerer. 

Die Rente unbeschwert zu genießen - das ist der Wunsch der meisten Menschen. Und ein neues Zuhause kann dabei helfen!

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Viele wünschen sich aber auch im Alter in ihrem vertrauten Zuhause und Umfeld zu bleiben. 

Die zu erwartende Rente ist aber viel geringer als das aktive Arbeitseinkommen und so machen sich viele Sorgen, dass sie im Alter nicht mehr für ihr Zuhause aufkommen können. 

Eine mögliche Lösung ist die Verrentung:

Durch die Verrentung können Sie Ihre Immobilie in Barvermögen umwandeln, während Sie lebenslang in Ihrem Zuhause bleiben. 

Kontaktieren Sie mich gerne dazu! 

Hier können Sie mehr darüber lesen:

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Erbschaft

Eine Erbschaft kann eine komplexe Herausforderung darstellen. 

Wer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments eine Immobilie erbt, sollte genau hinschauen, denn es können neben dem Vermögenswert auch Schulden und Kosten damit verbunden sein. 

Erbt eine Erbengemeinschaft die Immobilie, gibt es einige Dinge zu regeln und festzulegen und nicht immer sind sich alle einig.

Möchte keiner der Erben die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, wird meist zeitnah ein Verkauf gewünscht. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen.

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Auf Basis des Verkehrswertes ermittelt das Finanzamt unter Berücksichtigung der Freibeträge, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt.

Eine Wertermittlung ist hier auf jeden Fall zu empfehlen, um diesen Aspekt besser einschätzen zu können.

Ein Verkauf kann erfolgen, sobald der Erbschein beantragt und Einsicht in das Grundbuch genommen wurde.

Anzurechnende Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser ab:

Freibeträge nach § 16 ErbStG 
Ehegatten & Lebenspartner: 500.000 Euro
Kinder: 400.000 Euro
(sowie Enkel, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind)
Enkel: 200.000 Euro
Großeltern & Eltern: 100.000 Euro
Geschwister & übrige Erben: 20.000 Euro

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Scheidung

Ist bei einer Scheidung oder Trennung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, ist es manchmal gar nicht so einfach, sich auf eine Lösung zu einigen. Durch den geforderten Zugewinnausgleich bei Ehen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird es noch schwieriger. 

Der Verkauf der Immobilie ist meist der bevorzugte und einfachste Weg. Der Erlös kann fair aufgeteilt werden und Kredite getilgt werden. 

Gerne beraten wir Sie zu Verkauf und ermitteln den Wert Ihrer Immobilie. 

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